Merkblatt

 

Regelungen und Verbindlichkeiten für die Freiwilligenarbeit im Besuchsdienst Uster

Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Freiwillige / der Freiwillige, folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

 

1. Einführung in die Freiwilligentätigkeit

Es findet ein Eignungsabklärungsgespräch zwischen Kursbesucherin oder Kursbesucher und der Leiterin statt.

Die Teilnahme an allen 7 Kurseinheiten des Einführungskurses ist Voraussetzung. Die Kursbestätigung wird nach vollständig erfülltem Kursprogramm abgegeben.

Die Einsatzvermittlung erfolgt durch die Leiterin aufgrund einander entsprechenden Interessen und besonderen Voraussetzungen von Besuchenden und Besuchten.

 

2. Besuchseinsatz

Die Besuchsarbeit untersteht der Schweigepflicht.

Die Freiwilligen verpflichten sich zu regelmässigen Besuchen im Rahmen der abgemachten Modalitäten, welche in einer Einsatzvereinbarung festgehalten werden.

Die Freiwilligenarbeit sollte auf keinen Fall mehr als 16 Stunden im Monat betragen - bei maximal zwei Besuchten.

Die Freiwilligen führen eine Jahresstatistik über die Anzahl der Besuche und die aufgewendete Zeit. Diese Angaben werden zur Beantragung von Bundessubventionen benötigt, welche die Besuchs- dienstarbeit mitfinanzieren.

Jährlich wird eine pauschale Spesenvergütung von Fr. 60.- pro besuchte Person, max. Fr. 120.- ausbezahlt. Nicht bezogene Vergütungen werden per Jahresende als Spenden verbucht.

Jede Freiwillige / jeder Freiwillige ist im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung. Im Schadens-fall übernimmt diese die Schadenssumme und der Verein Besuchsdienst vergütet den Selbstbehalt..

 

3. Weitere vorausgesetzte Aktivitäten nach Kursabschluss

Die regelmässige Teilnahme an den jährlich 2 Erfahrungsaustausch-Anlässen in Gruppen, sowie am Gesamt-Erfahrungsaustausch ist verbindlich.

 

Krankheit, Ortsabwesenheit oder andere stichhaltige Gründe gelten als Entschuldigung.

 

Die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten ist erwünscht. Diese Anlässe sowie ein jährlicher Ausflug sind kostenlos für die Freiwilligen.

 

Bei Bedarf besteht jederzeit die Möglichkeit zu einem klärenden oder beratenden Gespräch mit der Leiterin, auf Wunsch auch mit einer Delegierten oder einem Delegierten der Trägerschaft.

 

Ich erkläre mich mit diesen Rahmenbedingungen einverstanden:

 

Uster,
Unterschrift der Freiwilligen / des Freiwilligen:

 

Unterschrift der Leiterin: